Wirtschaftlichkeits-prüfungen
Einzelfallüberprüfung/Stichprobeprüfung/Auffälligkeit/Budget/ Prüfungsausschuss/ Berichtigungsanträge/Stellungnahme/ Beweislast/Statistische Vergleichsprüfung
Es gibt eine ganze Reihe an Prüfungen, die sie erwarten könnte. Sie sind statistisch unauffällig und halten sich stets an das Wirtschaftlichkeitsgebot §12 Abs.4 SGB V ? Trotzdem ist ihnen eine Zufälligkeitsprüfung in die Praxis geflattert. Diese zahnarztbezogene Stichprobenüberprüfung trifft nämlich jährlich 2% der bayrischen Zahnärzte und wird per Zufallsgenerator entschieden. Nur nicht entmutigen lassen, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ist nicht zum Haare raufen.
Dokumentation das A und O
"Abrechnugsfehler" erkennen und vermeiden
Vermeidung von Honorarverlust
wirtschaftliche Einbuse langfristig abwenden
Wir unterstützen Sie dabei:
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Eine lückenlose, patientenbezogene und nachvollziehbare Dokumentation, das A und O.
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Aufbereitung und Bearbeitung von Leistungen
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Hilfestellung bei Stellungnahmen
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Präventionsmaßnahmen: Personalschulungen
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unser Ziel: langfristiges Abwenden von Wirtschaftlichkeitsprüfungen